Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bei Fragen zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen steht Ihnen unser Kundenservice
gern zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie:
Surplex Kundenservice
Tel.: +49 (0)211 422737 - 0
Fax: +49 (0)211 422737 - 17
E-Mail:info(at)surplex.com
A. Allgemeine Regelungen für alle Verträge
A. 1. Surplex
(1) Die Surplex GmbH und/oder deren verbundene Unternehmen (Surplex (Schweiz) AG, Surplex Aukcije Doo Beograd, Surplex Ibérica SL, Surplex O.V.V. AGT) im weiterem als „Surplex“ bezeichnet, sind ein international führender Gebrauchtmaschinen-Dienstleister, der maßgeschneiderte Lösungen für Produktionsbetriebe, Maschinenhersteller und deren Vertriebspartner, Banken und Insolvenzverwalter anbietet. Das Service-Portfolio beinhaltet insb. Gutachten, Ankäufe, Auftragsvermarktungen, Online- Versteigerungen, Einlagerungen, Räumungen, Rückbaumaßnahmen sowie individuelle Kombinationsmöglichkeiten.
Surplex bietet einen Handelsplatz im Internet ("online") an,
der im Wesentlichen aus einer Datenbank, einer Website und verschiedenen
Datenverarbeitungssystemen besteht (nachfolgend: "Surplex-Plattform")
und über den gebrauchte Maschinen, Anlagen und andere überschüssige
Wirtschaftsgüter und Restposten (nachstehend: "Objekte") vermarktet werden.
Ferner bietet Surplex ihren Kunden Unterstützung bei der Vermarktung
von Objekten durch traditionelle Verkäufe und sonstige Vermittlungs- und Dienstleistungen
außerhalb der Surplex-Plattform ("offline") an.
(2) Diese Webseite wird von der Surplex GmbH betrieben. Spezifische Versteigerungsbedingungen werden für die jeweiligen Auktionen mit den verbundenen Unternehmen gesondert ausgeführt.
UNSERE KONTAKTINFORMATIONEN
Surplex GmbH
Theodorstraße 105
40472 Düsseldorf
Sitz der Gesellschaft:
Düsseldorf, Deutschland
Registernr.: HRB 60054
Ust-IdNr.: DE815025076
Surplex (Schweiz) AG
Fritz-Oppliger-Strasse 18
CH-2504 Biel/Bienne
Sitz der Gesellschaft:
Biel/Bienne, Schweiz
Register no.: 1316036
Ust-IdNr.: CHE-325.604.948 MWST
Surplex Aukcije Doo Beograd
Novopazarska 27
11000 Beograd, Serbian
Steuernummer 111440863
Registrierungsnummer 21482854
E-Mail: info@surplex.com
Surplex Ibérica SL
Avinguda Cerdanyola 79-81 5o 9o
Sant Cugat del Vallés - Barcelona, Spain
Registro Mercantil de Barcelona
Inscrita en: Tomo 46659, Folio 78
Hoja B-526918, Inscripción 1a
NIF: ESB67322172
Surplex O.V.V. AGT
9 rue du Quatre Septembre,
75002 Paris, France
Numéro d'enregistrement TVA: FR54812450674
A. 2. Geltungsbereich
(1) Diese Surplex-AGB gelten für Lieferungen und Leistungen jeder Art,
die Surplex gegenüber ihren Kunden erbringt, online (zusammenfassend:
"Online-Leistungen") und offline (zusammenfassend: "Offline - Leistungen";
Online-Leistungen und Offline-Leistungen zusammenfassend auch
"Surplex-Leistungen"), oder von diesen erhält.
Soweit zwischen Surplex und dem Kunden ein Vertrag oder mehrere Verträge
bestehen, sind diese Surplex-AGB stets Bestandteil derselben und gelten,
sofern keine entgegenstehenden Vereinbarungen getroffen werden.
Für Offline-Versteigerungen und für besondere Dienstleistungen
(Beratungsleistungen, Bewertungen, Besichtigungen, Lieferdienstleistungen)
gelten außerdem separate allgemeine Geschäftsbedingungen, die ggf.
auf diese Surplex-AGB verweisen.
(2) Jeglichen Bedingungen oder vertragsändernden Bestimmungen des Kunden
wird widersprochen; sie werden nur wirksam, wenn Surplex ihrer Einbeziehung
schriftlich zustimmt.
(3) Diese Surplex-AGB gelten nur gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen i. S. v. § 310 Abs. 1 BGB; diese werden nachfolgend als "Kunden" bezeichnet. Sonstige Personen
dürfen die von Surplex angebotenen Leistungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Surplex in Anspruch nehmen.
A.3. Surplex-Vergütung
Für die erbrachten Leistungen hat Surplex Anspruch auf Vergütung ("Surplex-Vergütung") nach näherer Maßgabe des jeweiligen Vertrages.
A.4. Preise, Zahlungen, Aufrechnung
(1) Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in die von Surplex genannten Preise eingeschlossen,
sondern wird in jeweils geltender gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(2) Alle Rechnungen sind ohne Abzug sofort vom Kunden zu zahlen. Zahlt der Kunde nicht innerhalb
von sieben (7) Kalendertagen ab Rechnungserhalt, so gerät er auch ohne Mahnung in Verzug.
(3) Die Aufrechnung sowie Geltendmachung von - auch kaufmännischen - Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden
ist nur zulässig, wenn die zugrunde liegenden Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
A.5. Registrierung
(1) Kunden, die Online-Leistungen von Surplex in Anspruch nehmen wollen, müssen sich hierfür registrieren.
Hierzu hat der Kunde die im Registrierungsformular abgefragten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben
und sich auf Verlangen durch einen amtlichen Identitätsnachweis auszuweisen. Der Kunde versichert, dass er kein
Verbraucher i. S. d. § 13 BGB, sondern i. S. d. § 14 BGB ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, und die von ihm angegebenen Informationen wahr und vollständig sind.
Er ist verpflichtet, Surplex Änderungen der angegebenen Daten unverzüglich mitzuteilen.
(2) Bei der Registrierung wählt der Kunde einen Mitgliedsnamen und ein Passwort. Der Mitgliedsname darf nicht Rechte
Dritter - insbesondere keine Namens- oder Markenrechte - verletzen und nicht gegen die guten Sitten verstoßen.
Der Kunde ist verpflichtet, Surplex unverzüglich zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass seine
gespeicherten Daten von Dritten missbraucht werden.
(3) Wird der Kunde von einem Vertreter registriert, ist Surplex berechtigt, einen Nachweis der Vertretungsmacht zu verlangen.
Die Einzelheiten des Vertretungsnachweises bestimmt Surplex.
(4) Mit Annahme der Registrierung durch Surplex kommt zwischen Surplex und dem Kunden ein Rahmenvertag über die Vereinbarung
und Durchführung von Verträgen nach näherer Maßgabe dieser Surplex-AGB zustande.
(5) Mit der Annahme eines jeden Einzel-Auftrages kommt zwischen Surplex und dem Kunden ein Vertrag zu den Bedingungen des Auftrages
und dieser Surplex-AGB zustande, sofern nicht im Einzelfall abweichendes vereinbart wird. Ein Anspruch des Kunden auf Annahme von Aufträgen
bzw. auf Einstellung von Objekten in die Surplex-Plattform besteht nicht. Surplex behält sich das Recht vor, die Einstellung eines Objektes
in die Surplex-Plattform abzulehnen.
A.6. Verwaltung der Surplex-Plattform
(1) Die Verwaltung der Surplex-Plattform obliegt allein Surplex.
(2) Zur Beschreibung des Objektes und zur Durchführung der jeweiligen
Transaktion muss der Kunde die online gegebenen Instruktionen beachten.
(3) Das Recht des Kunden, die Surplex-Plattform zu nutzen, ist auf die internen Geschäftszwecke des
Kunden beschränkt und bestimmt sich ausschließlich nach dem Vertrag und diesen Surplex-AGB.
Alle sonstigen Rechte an der Surplex-Plattform bleiben vorbehalten.
(4) Surplex behält sich vor, ein Objekt, ein Kaufgesuch, ein Angebot oder eine Annahme ohne Angabe von
Gründen zurückzuweisen oder ein Objekt einer anderen als der vom Verkäufer angegebenen Produktgruppe zuzuordnen.
Surplex ist berechtigt, die Benutzeroberflächen der Surplex-Plattform zu ändern. Ist eine Frist nach Datum und
Uhrzeit bestimmt worden, ist die Uhrzeit der Systemuhr von Surplex ausschließlich maßgeblich.
(5) Es gelten ausschließlich die von Surplex gemachten Preisangaben in der gewählten Währung.
Auf der Surplex-Plattform angegebene Umrechnungen der Preisangaben in andere Währungen dienen lediglich
der unverbindlichen Information der Kunden.
(6) Alle Erklärungen des Kunden erfolgen hinsichtlich der Identifizierungsdaten des Kunden für die anderen Nutzer verdeckt.
Surplex ist lediglich in den Fällen, in denen ein Vertragsschluss unmittelbar zwischen zwei Kunden zustande gekommen ist, sowie in den
Fällen einer Vor-Ort-Besichtigung berechtigt, Kunden Kontaktdaten anderer Kunden offenzulegen. Die Identifizierungsdaten des Kunden
sowie die im Zusammenhang mit einem Geschäftsabschluss an Surplex übermittelten Daten werden von Surplex in maschinenlesbarer Form gespeichert.
Die Daten werden von Surplex nur zum Betrieb der Surplex-Plattform und zur Durchführung der Surplex-Leistungen verwandt;
Surplex ist berechtigt, Daten hinsichtlich abgeschlossener Vorgänge gespeichert zu erhalten. Eine entsprechende Einwilligung
erklärt der Kunde durch die Anmeldung. Die Einwilligung in die Verwendung von Daten kann der Kunde jederzeit widerrufen.
(7) Falls nicht anders vereinbart, obliegt es dem Kunden, die für die Nutzung der Surplex-Plattform erforderliche Umgebung
zu schaffen und Surplex alle für die Durchführung einer Transaktion erforderlichen Informationen und Auskünfte zu geben.
Der Kunde teilt Surplex ferner erkennbare und drohende Störungen der Surplex-Leistungen sofort mit und unterstützt
Surplex bei der Feststellung der Ursachen sowie bei der Beseitigung.
A.7. Vertraulichkeit, Vertragsstrafe
Der Kunde verpflichtet sich, alle geschäftlichen und technischen Informationen,
die er von Surplex erhält, insbesondere die persönlichen Daten anderer Kunden und alle
Informationen über die Objekte, soweit und solange sie nicht allgemein bekannt sind
(ohne dass der Kunde dies zu vertreten hätte), auch 12 Monate über das Ende des Vertrages hinaus,
streng vertraulich zu behandeln und weder für andere Zwecke als die Vertragserfüllung zu verwenden,
zu vervielfältigen noch Dritten zugänglich zu machen. Dies gilt auch für Informationen,
die der Kunde bei Gelegenheit von Vor-Ort-Besichtigungen erhält, sowie für alle technischen Unterlagen,
Kostenvoranschläge, Zeichnungen und Kalkulationen, die dem Kunden im Rahmen der Verhandlungen und der
Vertragsausführung überlassen werden. Eigentums-, Urheber- und sonstige Rechte an derartigen Unterlagen
sind vorbehalten.
Für jeden Fall der Verletzung dieser Klausel hat der Kunde an Surplex eine Vertragsstrafe
in Höhe von 3.000,00 € zu zahlen. Das Recht von Surplex, einen durch die Pflichtverletzung
entstandenen weitergehenden Schaden ersetzt zu verlangen, bleibt unberührt.
Für den Fall, dass der Kunde vorbezeichnete Unterlagen benutzt, ohne dazu berechtigt zu sein,
ist Surplex (im eigenen Namen bzw. ggf. im Namen des Rechtsinhabers) berechtigt, die sofortige
Herausgabe zu verlangen.
A.8. Abwerbungsverbot
Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der vertraglichen Zusammenarbeit mit Surplex
sowie bis 12 Monate nach deren Beendigung keine Mitarbeiter von Surplex oder einem anderen Kunden aktiv abzuwerben.
A.9. Zusicherungen des Kunden, Freistellung
Der Kunde garantiert, dass er sämtliche für seinen Geschäftsbetrieb geltenden gesetzlichen Bestimmungen,
insbesondere die Bestimmungen des Aufsichts-, Wettbewerbs- und Datenschutzrechts, beachtet und die von ihm
abgegebenen Verkaufs- bzw. Kaufgesuche nicht gegen Gesetze oder Rechte Dritter, insbesondere Eigentums-,
Pfand- oder sonstige dingliche Rechte oder Patent-, Marken-, Urheber- und sonstige Schutzrechte verstoßen.
Der Kunde stellt Surplex von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem Verstoß des Kunden
gegen die vorbezeichneten Pflichten geltend gemacht werden.
A.10. Haftung
(1) Surplex haftet auf Schadensersatz für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Surplex für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von Surplex auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(2) Vorstehende Einschränkungen bestehen nicht, soweit Surplex einen Mangel arglistig verschwiegen
oder eine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit übernommen hat.
(3) Soweit die Haftung von Surplex aufgrund der vorstehenden Bestimmungen eingeschränkt oder ausgeschlossen ist,
gilt dies auch für die etwaige Haftung ihrer Organe, Angestellten sowie Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.
A.11. Außenwirtschaftsrechtliche Beschränkungen, Exportkontrolle
(1) Surplex weist den Kunden darauf hin, dass für die Verbringung/Ausfuhr von Gütern (Waren, Software, Technologie) sowie für die Erbringung von Dienstleistungen (z.B. Montagen, Instandhaltungen, Wartungen, Reparaturen, Einweisungen/Schulungen etc.) mit grenzüberschreitendem Bezug zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung das europäische und deutsche Außenwirtschaftsrecht Anwendung findet und die einzelnen Lieferungen sowie technischen Dienstleistungen exportkontrollrechtlichen Beschränkungen und Verboten unterliegen können. Dies gilt insbesondere für sog. Rüstungs- und Dual-Use-Güter. Bei den einschlägigen Rechtsvorschriften handelt es sich um die Verordnung (EG) Nr. 428/2009 (EG-Dual-Use-Verordnung) sowie deren Anhänge, das Außenwirtschaftsgesetz (AWG), die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie deren Anlage (Teil I Abschnitt A und B der deutschen Ausfuhrliste), in den jeweils gültigen Fassungen.
Darüber hinaus bestehen europäische und nationale Embargovorschriften gegen bestimmte Länder und Personen, Unternehmen und Organisationen, die Lieferung, Bereitstellung, Verbringung, Ausfuhr oder Verkauf von Gütern sowie die Durchführung von Dienstleistungen verbieten oder unter Genehmigungsvorbehalt stellen können.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die oben genannten Rechtsvorschriften ständigen Änderungen und Anpassungen unterliegen und in ihrer jeweils gültigen Fassung auf den Vertrag anzuwenden sind.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, die europäischen und deutschen Exportkontrollbestimmungen und Embargovorschriften anzuerkennen und einzuhalten, insbesondere wenn der Kunde von Beschränkungen einer der Surplex durch die Ausfuhrkontrollbehörde erteilten Genehmigung, z.B. einer Reexportauflage, betroffen ist. Spätestens vor der Verbringung/Ausfuhr informiert Surplex den Kunden über eine entsprechende Auflage.
Der Kunde ist Surplex gegenüber auf Anforderung verpflichtet, angemessene und vollständige Informationen über die Endverwendung der zu liefernden Güter bzw. Dienstleistungen zu übermitteln, insbesondere sogenannte Endverbleibsdokumente (EUCs) auszustellen und im Original an Surplex zu übersenden, um den Endverbleib und den Verwendungszweck zu liefernder Güter bzw. Dienstleistungen prüfen und gegenüber der zuständigen Ausfuhrkontrollbehörde nachweisen zu können.
(3) Werden die für die Erfüllung des Vertrags gegebenenfalls erforderlichen Ausfuhr- bzw. Verbringungsgenehmigungen oder anderweitigen außenwirtschaftsrechtlichen Genehmigungen oder Freigaben von den zuständigen Behörden nicht oder nicht rechtzeitig erteilt oder stehen sonstige Hindernisse aufgrund der von Surplex als Ausführer bzw. Verbringer oder von unseren Lieferanten zu beachtenden zoll-, außenwirtschafts- und embargorechtlichen Vorschriften der Erfüllung des Vertrags bzw. der Lieferung entgegen, ist Surplex berechtigt, vom Vertrag oder aber von der einzelnen Liefer- bzw. Dienstleistungsverpflichtung zurückzutreten. Dies gilt auch, wenn erst zwischen Vertragsschluss und der Lieferung bzw. der Durchführung der Dienstleistung sowie bei der Geltendmachung von Gewährleistungsrechten entsprechende exportkontroll- und embargorechtliche Hindernisse – z.B. durch Änderung der Rechtslage – entstehen und die Durchführung der Lieferung bzw. Dienstleistung vorübergehend oder endgültig unmöglich machen, weil erforderliche Ausfuhr- bzw. Verbringungsgenehmigungen oder anderweitige außenwirtschaftsrechtliche Genehmigungen oder Freigaben von den zuständigen Behörden nicht erteilt oder widerrufen werden oder sonstige rechtliche Hindernisse aufgrund zu beachtender zoll-, außenwirtschafts- und embargorechtlicher Vorschriften der Erfüllung des Vertrags bzw. der Lieferung oder Dienstleistung entgegenstehen. Schadensersatzansprüche des Kunden aus Gründen dieses Abschnitts sind in Ergänzung zu den Regelungen in Ziff. A. 10. (Haftung) ausgeschlossen.
(4) Die Einhaltung von Lieferfristen kann die Freigabe bzw. Erteilung von Ausfuhr- oder Verbringungsgenehmigungen oder anderweitigen außenwirtschaftsrechtlichen Genehmigungen durch die zuständigen Behörden voraussetzen. Ist Surplex an der rechtzeitigen Lieferung aufgrund der Dauer der ordnungsgemäßen Durchführung eines zoll- oder außenwirtschaftsrechtlichen Antrags-, Genehmigungs-, oder Prüfungsverfahrens gehindert, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen um die Dauer der durch dieses behördliche Verfahren bedingten Verzögerung. Eine Haftung der Surplex für etwaige Schäden des Kunden durch diese Verzögerung ist ausgeschlossen. Die Regelungen in Ziff. C. 3. (Lieferung/Abholung der Objekte, Kosten, Gefahrübergang) bleiben darüber hinaus unberührt.
Für Schäden und Aufwendungen, die Surplex durch die schuldhafte Nichtbeachtung der europäischen und/oder deutschen Exportbestimmungen oder Embargovorschriften durch den Kunden entstehen, haftet der Kunde gegenüber Surplex in vollem Umfang.
A.11.a) Anti-Umgehungsklausel Russland/Belarus
(1) Bei oder im Zusammenhang mit dieser Auktion erworbene Waren oder Technologie, die in den Anwendungsbereich von Artikel 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates fallen, darf der Käufer weder direkt noch indirekt in die Russische Föderation oder Belarus oder zur Verwendung in der Russischen Föderation oder Belarus verkaufen, liefern, transferieren, ausführen oder wiederausführen.
(2) Der Käufer hat sicherzustellen, dass der Zweck von Absatz 1 nicht durch Dritte in der weiteren Handelskette unterwandert wird, einschließlich möglicher Weiterverkäufer.
(3) Der Käufer hat einen angemessenen Überwachungsmechanismus einzurichten und aufrechtzuerhalten, um Verhaltensweisen von Dritten in der weiteren Handelskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, aufzudecken, die den Zweck von Absatz 1 vereiteln würden.
(4) Verstößt der Dritte in der weiteren Handelskette gegen eine der gemäß Absatz 1 eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen, so informiert der Käufer die zuständige Behörde des EU-Mitgliedstaats, in dem er ansässig oder niedergelassen ist, sobald er von dem Verstoß Kenntnis erlangt.
Der Käufer stellt Surplex Informationen über die Einhaltung der Verpflichtungen nach Absatz 1, 2 und 3 innerhalb von zwei Wochen nach der einfachen Anforderung dieser Informationen zur Verfügung.
In jedem Fall wird der Käufer Surplex unverzüglich über etwaige Probleme bei der Anwendung der Absätze 1, 2 oder 3 informieren, einschließlich etwaiger relevanter Aktivitäten Dritter, die den Zweck von Absatz 1 vereiteln könnten.
(5) Jeder Verstoß gegen die Absätze 1, 2 oder 3 stellt einen wesentlichen Vertragsbruch dar und Surplex ist berechtigt, angemessene Rechtsbehelfe zu verlangen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
(i) Kündigung der Geschäftsbeziehung und Widerruf bestehender Verträge über noch nicht gelieferte Güter oder Technologien; und darüber hinaus
(ii) eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 % des Gesamtwerts der exportierten Güter oder Technologien, mindestens jedoch 10.000,- €, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
A.12. Keine Verantwortlichkeit für von Kunden eingestellte Inhalte
(1) Willenserklärungen und sonstige rechtlich erhebliche Äußerungen oder Handlungen,
die von Surplex auf Veranlassung eines Kunden veröffentlicht oder einem anderen Kunden überbracht
oder von einem anderen Kunden entgegengenommen werden, sind ausschließlich dem Kunden zuzurechnen
und werden von Surplex als Bote übermittelt. Surplex wird aus diesen weder berechtigt noch verpflichtet und handelt insofern nicht als Vertreter.
(2) Surplex kann nicht garantieren, dass die Person, die in den von Surplex überbrachten oder in Empfang genommenen Willenserklärungen
als Anbietender oder Annehmender bezeichnet ist, tatsächlich existiert. Der Kunde, der ein solches Angebot abgibt oder annimmt,
handelt deshalb hinsichtlich der Existenz des anderen Vertragspartners auf eigene Gefahr; dies gilt entsprechend hinsichtlich dessen Kreditwürdigkeit.
Ebenfalls kann Surplex nicht mit völliger Sicherheit ausschließen, dass eine Mitgliedsnummer, ein Passwort oder eine URL in die Hände einer nicht zur
Abgabe von Willenserklärungen bevollmächtigten Person gerät. Diese Gefahr trägt der Kunde selbst. Ziffer A. 10. bleibt unberührt.
A.13. Unterauftragnehmer
Surplex ist berechtigt, für alle Online- oder Offline-Leistungen Unterauftragnehmer einzusetzen;
die Haftung von Surplex gegenüber dem Kunden gemäß Ziffer A. 10. bleibt unberührt.
A.14. Erklärungen
Alle nach dem Vertrag oder diesen Surplex-AGB abzugebenden Erklärungen und Mitteilungen sind nur schriftlich wirksam.
Die Schriftform gilt auch als eingehalten, wenn die Erklärung auf der Surplex-Plattform unter Nutzung der dort angebotenen
Masken oder per Email abgegeben wird.
A.15. Abtretung
Der Kunde ist nur mit der vorherigen Zustimmung von Surplex berechtigt, die Rechte aus dem Vertrag - mit Ausnahme von Zahlungsansprüchen - abzutreten.
A.16. Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Die vertraglichen Beziehungen zwischen Surplex und dem Kunden unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
(2) Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag oder diesen Surplex-AGB ist ausschließlicher Gerichtsstand Düsseldorf.
Surplex ist aber auch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen.
A.17. Zollanmeldungen
Sofern die Surplex GmbH als zollrechtlicher Ausführer auftritt, werden alle Ausfuhranmeldungen im Namen der Surplex GmbH abgegeben. Die Erstellung von Ausfuhranmeldungen im Namen der Surplex GmbH wird ausschließlich durch die Surplex GmbH selbst, oder einen durch Surplex bestimmten Vertreter (Zollagent) vorgenommen.
Die Erstellung von Ausfuhranmeldungen im Namen der Surplex GmbH durch unautorisierte Dritte (z.B. Kunden Spediteur) ist ausdrücklich untersagt.
A.18. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten,
so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart,
die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt bzw. diese Lücke ausfüllt.
B. Ergänzende Besondere Bedingungen für Kommissionsverträge
B.1. Verkaufskommissionsvertrag
Mit Annahme des Auftrags eines Kunden, der Surplex beauftragen möchte, ein Objekt im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Kunden zu veräußern
(ggf. auch durch Versteigerung), kommt ein Verkaufskommissionsvertrag zwischen dem Kunden als Auftraggeber (Kommittent)
und Surplex (Kommissionär) zu den nachstehenden Bedingungen zu Stande.
B.2. Eigentum, Versicherung, Vertraulichkeit
Bis zur Veräußerung des Objektes bleibt das Objekt im Eigentum des Auftraggebers. Der Auftraggeber versichert das Objekt gegen Feuer,
sonstige Beschädigung und Diebstahl. Surplex wird die Identität des Auftraggebers den Kaufinteressenten gegenüber vertraulich behandeln,
wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
B.3. Besichtigung
Der Auftraggeber gestattet die Besichtigung des Objekts durch Surplex und durch Surplex benannte Kaufinteressenten.
B.4. Verbot anderweitiger Angebote
Dem Auftraggeber ist es untersagt, während der Dauer des Vertrages das Objekt anderweitig zum Kauf anzubieten.
Verstößt der Auftraggeber gegen dieses Verbot, ist er Surplex zum Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften verpflichtet.
B.5. Selbsteintrittsrecht
Surplex ist berechtigt, das Objekt selbst zu erwerben (Selbsteintrittsrecht gemäß § 400 HGB).
B.6. Lieferung
Der Auftraggeber ist zur Demontage und Herstellung der Abholbereitschaft des Objektes verpflichtet, soweit anderes nicht ausdrücklich vereinbart wird.
B.7. Mängelansprüche
Surplex wird dem Käufer keine Rechte hinsichtlich eventueller Sach- oder Rechtsmängel des Objekts einräumen,
die über die gesetzlichen Rechte des Käufers hinausgehen, sofern der Auftraggeber nicht im Einzelfall einer
weitergehenden Regelung zugestimmt hat. Der Auftraggeber stellt Surplex von allen Ansprüchen des Käufers,
die auf eventuellen Sach- oder Rechtsmängeln des Objekts beruhen, auf erstes Anfordern frei.
B.8. Kaufpreis
Surplex ist berechtigt, ein Zahlungsziel von bis zu drei Monaten zu vereinbaren. Surplex darf den ggf.
vereinbarten Mindestpreis nicht ohne Zustimmung des Auftraggebers unterschreiten. Surplex übernimmt keine
Haftung für die Bonität des Käufers (kein Delkredere).
B.9. Provision
Surplex erhält eine Provision nach näherer Maßgabe des Vertrages. Berechnungsgrundlage für die Provision ist der Netto-Kaufpreis,
also der Kaufpreis ohne Berücksichtigung von Demontage-, Transport-, Versicherungs- und sonstigen Kosten und ohne Umsatzsteuer.
Auf die Provision wird die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe erhoben.
B.10. Einziehung, Verrechnung, Abrechnung
(1) Surplex ist berechtigt, die Kaufpreisforderung einzuziehen und mit dem eigenen Provisionsanspruch zu verrechnen.
Ein Recht des Auftraggebers, die Kaufpreisforderung einzuziehen, besteht nicht.
(2) Surplex rechnet innerhalb von einem Monat nach Eingang über den Kaufpreis ab und zahlt den Kaufpreis abzüglich Provision an den Auftraggeber aus.
C. Ergänzende Besondere Bedingungen für Kaufverträge mit Surplex als Verkäufer
C.1. Angebot und Vertragsabschluss, Objektbeschreibung
(1) Sofern eine Bestellung als Angebot gem. § 145 BGB anzusehen ist, kann Surplex diese innerhalb von 2 Wochen annehmen.
Kostenvoranschläge sind unverbindlich und enthalten nur Aufforderungen zu Angeboten durch den Besteller.
(2) Art und Umfang des jeweiligen Kaufgegenstandes richten sich nach dessen textlicher Beschreibung.
Fotografische Abbildungen sind unverbindlich, sie können vom Original abweichen und dienen nur der Wiedergabe des allgemeinen Objekttyps.
Zubehör und Werkzeuge sind nur ausnahmsweise bei ausdrücklicher Benennung ebenfalls Teil des Kaufgegenstandes. Zusätzliche Informationen,
die in einem Katalog oder auf der Surplex-Plattform nicht enthalten sind, können ggf. am Lagerort erhältlich sein. Jeder Kunde ist gehalten,
die Objekte, soweit möglich, zu besichtigen. Besichtigungstermine sind mit Surplex zu vereinbaren.
(3)Soweit von Surplex Angebote abgegeben werden, stehen diese stets unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Vertragsschluss selbst sowie auch sein Inhalt und Gegenstand exportkontrollrechtlich zulässig sind, insbesondere keine embargospezifischen Restriktionen entgegenstehen. Surplex behält sich in Ergänzung zu Ziff. A. 11. (Außenwirtschaftsrechtliche Beschränkungen, Exportkontrolle) eine diesbezügliche Prüfung ausdrücklich vor.
C.2. Überlassene Unterlagen
Surplex behält sich an allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen,
wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen, etc., Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden,
es sei denn, Surplex erteilt dazu dem Kunden ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Wird das Angebot des Kunden nicht innerhalb der Frist
von Ziffer C. 1. (1) angenommen, sind diese Unterlagen unverzüglich an Surplex zurückzusenden.
C.3. Lieferung/Abholung der Objekte, Kosten, Gefahrübergang
(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung der Kaufsache ab Werk/Lager (Streckengeschäft).
Entsprechend verstehen sich auch die von Surplex angegebenen Preise.
(2) Liefertermine oder -fristen gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch Surplex als verbindlich vereinbart.
Die Einhaltung setzt die Erfüllung aller vom Kunden zu erfüllenden Lieferbedingungen voraus. Fixgeschäfte bedürfen ausdrücklicher Bestätigung.
(3) Surplex ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
(4) Soweit anderweitige Abholpflichten, insbesondere bestimmte Abholtermine nicht vereinbart werden, ist der Kunde verpflichtet,
die gekauften Objekte sofort nach Abschluss des Kaufvertrages, spätestens bis zum Ablauf von einer Woche nach Abschluss des Kaufvertrages
am Lagerort der Objekte in Empfang zu nehmen. Die Objekte werden aber erst nach vollständiger Zahlung ausgeliefert.
Bei Überschreitung der Abholfrist haftet der Kunde für die dadurch entstehenden Kosten, insbesondere der Aufbewahrung und Erhaltung des Objektes.
Jede Lagerung und jeder Versand erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden. Bei Überschreitung der Abholfrist kann Surplex dem Kunden eine angemessene
Nachfrist zur Abholung setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist Surplex nach seiner Wahl zur weiteren Einlagerung, zur Verwertung oder zur
Verschrottung des Objektes berechtigt, jeweils auf Kosten des Kunden.
(5) Soweit anderes nicht vereinbart ist, erfolgt der Transport der Objekte vom Lagerort auf Kosten des Kunden.
Insbesondere trägt der Kunde sämtliche Transport-, Versicherungs-, Verpackungs- und Abfertigungskosten sowie sämtliche Ausfuhrzölle und Steuern.
(6) Für den Fall, dass der Versand der Kaufsache vereinbart wird, erfolgt – soweit anderes nicht bestimmt ist - der Versand auf Gefahr des Kunden.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht mit der Absendung an den Kunden,
spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers (Streckengeschäft), auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon,
ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
C.4. Zahlung des Kaufpreises
Der Kaufpreis ist unmittelbar nach Abschluss des Kaufvertrages zu zahlen.
Gerät der Kunde mit einer Zahlung des Kaufpreises in Verzug, so ist die Forderung ab Verzugseintritt mit 9 %-Punkten über dem
jeweiligen Basiszins zu verzinsen (§ 288 Abs. 2 BGB). Im Falle der Nichtzahlung des Kaufpreises stehen Surplex die gesetzlichen
Rechte auf Rücktritt vom Vertrag und/oder Schadensersatz statt der Leistung zu. Wenn Surplex zurücktritt und/oder Schadensersatz verlangt,
kann Surplex das Objekt erneut verwerten. Der Kunde ist nicht berechtigt, bei der erneuten Verwertung mitzubieten. Verlangt Surplex Schadensersatz,
hat der Kunde auch die Kosten einer erneuten Verwertung des Objektes sowie einen etwaigen Mindererlös zu ersetzen. Auf einen Mehrerlös hat der Kunde keinen Anspruch.
C.5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Kaufsachen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Surplex.
Der Kunde ist verpflichtet, Surplex über alle Zugriffe Dritter auf die dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Kaufsachen,
insbesondere über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstige Beschlagnahmungen und von allen an den Kaufsachen eingetretenen Schäden,
unverzüglich zu unterrichten. Sofern eine Kaufsache sich in einem Land befindet oder dorthin geliefert wird, in dem der vorstehende
Eigentumsvorbehalt nicht in vollem Umfang wirksam ist, ist der Kunde verpflichtet, Surplex eine gleichwertige Sicherheit zu verschaffen.
C.6. Mängelansprüche
(1) Die von Surplex zum Verkauf angebotenen Sachen sind gebraucht bzw. nicht neu hergestellt, es sei denn dass im Einzelfall anderes ausdrücklich erklärt wird.
(2) Gebrauchte bzw. nicht neu hergestellte Sachen werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.
Der Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Pflichtverletzung sowie wegen Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit.
C.7. Online-Auktion
(1) Surplex gibt einen Startpreis an und legt das Ende der Ausschreibungsfrist nach Datum und Uhrzeit fest (Laufzeit der Online-Auktion).
Die entsprechenden Erklärungen stellen ein bindendes Angebot zum Verkauf der Objekte dar. Das Angebot richtet sich an den Bieter,
der während der Laufzeit der Online-Auktion das höchste Gebot abgibt.
Ziff. C.1. (3) bleibt unberührt.
Der Kunde erklärt online bindend die Annahme des Angebotes durch Abgabe eines Gebotes.
Die Annahme muss einen Kaufpreis angeben, der um einen oder mehrere von der Online-Maske vorgegebenen Bietschritte über dem aktuellen Gebot liegt.
Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Laufzeit der Online-Auktion ein höheres Gebot abgibt.
Maßgeblich für die Messung der Laufzeit der Online-Auktion ist die offizielle Surplex-Zeit.
Der Kaufvertrag über das Objekt kommt zwischen Surplex und demjenigen Bieter zustande, der mit dem Ende der Laufzeit der Online-Auktion das höchste Gebot abgegeben hat.
(2) Stellt Surplex ein Angebot in die Auktion unter der Bedingung eines Mindestpreises und ggf. unter zusätzlich zu vereinbarender Bedingungen ein,
kommt der Kaufvertrag über das Objekt zwischen Surplex und demjenigen Bieter zustande,
der mit dem Ende der Laufzeit der Online-Auktion das höchste Gebot abgegeben hat und mindestens den angegebenen Mindestpreis erreicht hat.
D. Ergänzende Besondere Bedingungen für Kaufverträge mit Surplex als Käufer
D.1. Vertragsabschluss
Mit Annahme des Angebots eines Kunden, der eine Sache an Surplex verkaufen möchte, kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Kunden und Surplex zu den Bedingungen dieser Surplex-AGB zu Stande.
Für die Annahme des Angebots behält sich Surplex eine Frist von einer Woche vor.
D.2. Mängelansprüche, Haftung
(1) Mängelansprüche und Haftung des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Im Anwendungsbereich des § 377 HGB (Handelskauf) gelten die dort statuierten Untersuchungs- und Rügepflichten mit folgender Maßgabe: Mängel der gelieferten Kaufsache,
die bei der Untersuchung im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs festgestellt werden können, sind von Surplex innerhalb von zwei Wochen ab Ablieferung zu rügen; Mängel der gelieferten Kaufsache,
die bei einer solchen Untersuchung nicht erkennbar sind, sind von Surplex innerhalb von 2 Wochen ab ihrer Entdeckung zu rügen.
D.3. Verwendung der Kaufsache
Surplex ist berechtigt, mit der Kaufsache nach ihrem Ermessen zu verfahren, insbesondere dieses zu verkaufen.
E. Ergänzende Besondere Bedingungen für Maklerverträge
E.1. Vergütung, Folgeverträge
Für die Vermittlung des Verkaufs eines Objektes hat Surplex Anspruch auf eine Vergütung („Surplex-Vergütung“) nach näherer Maßgabe des jeweiligen Vertrages.
Für jeden weiteren Kaufvertrag, den der Kunde mit dem durch Surplex vermittelten Vertragspartner schließt (Folgeverträge),
hat Surplex ebenfalls jeweils einen entsprechenden Anspruch auf Surplex-Vergütung.
E.2. Ausschließlichkeit
Der Kunde verpflichtet sich, Objekte, die Gegenstand eines Maklervertrages mit Surplex sind, nur über Surplex nach Maßgabe dieser Bedingungen zu verkaufen bzw.
zu kaufen und es auch zu unterlassen, während der Laufzeit des Vertrages Dritte mit der Vermittlung des Objektes zu beauftragen; er ist verpflichtet, jede diesbezügliche
Tätigkeit Dritter zu untersagen. Nimmt ein Interessent mit dem Kunden unmittelbar mit dem Wunsch Kontakt auf, über den Kauf oder Verkauf eines Objektes zu verhandeln,
hat der Kunde darauf hinzuweisen, dass er (als Verkäufer) das Objekt durch Surplex vermitteln lässt bzw. dass er (als Käufer) durch Surplex auf das Objekt aufmerksam gemacht worden ist.
Der Kunde hat Surplex von jeder Kontaktaufnahme in Kenntnis zu setzen.
E.3. Gestattete Doppelmaklertätigkeit
Surplex wird in der Regel zugleich für beide Vertragspartner einer zu vermittelnden Transaktion tätig.
Die Surplex-Leistungen sind in der Regel für beide Vertragspartner einer Transaktion vergütungspflichtig.
E.4. Kündigung
Surplex und der Kunde können den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen kündigen, sofern nicht im Einzelfall eine Mindestlaufzeit oder längere Kündigungsfrist vereinbart wurde.
Die Kündigung bedarf der Schriftform. Ein bereits entstandener Anspruch auf Surplex-Vergütung bleibt unberührt.
E.5. Objektbeschreibungen, Besichtigung
(1) Die Objekte, die Gegenstand eines Maklervertrages mit Surplex sind, sind gebraucht bzw. nicht neu hergestellt, es sei denn, dass im Einzelfall anderes ausdrücklich erklärt wird.
(2) Beschreibungen in einem Katalog oder auf der Surplex-Plattform, insbesondere Angaben über Ursprung, Zustand, Alter und Echtheit des einzelnen Objektes,
werden nach besten Wissen und Gewissen abgegeben und beruhen auf den Angaben des Verkäufers. Eine Haftung für ihre Richtigkeit wird nicht übernommen.
Die Objektbeschreibungen stellen insbesondere keine rechtsverbindlichen Beschaffenheitsangaben bzw. Zusicherungen dar.
Art und Umfang des jeweiligen Kaufgegenstandes richten sich nach dessen textlicher Beschreibung. Fotografische Abbildungen sind unverbindlich,
sie können vom Original abweichen und dienen nur der Wiedergabe des allgemeinen Objekttyps. Zubehör und Werkzeuge sind nur ausnahmsweise
bei ausdrücklicher Benennung ebenfalls Teil des Kaufgegenstandes. Zusätzliche Informationen, die in einem Katalog oder auf der Surplex-Plattform nicht enthalten sind,
können ggf. am Lagerort erhältlich sein. Ziffer A. 10. bleibt unberührt.
(3) Jeder Kunde ist gehalten, die Objekte, soweit möglich, zu besichtigen. Besichtigungstermine sind mit Surplex zu vereinbaren.
Surplex ist jederzeit berechtigt, ein Objekt auszuschließen, wenn Surplex zu der Auffassung gelangt, dass die Angaben des Verkäufers unrichtig sind,
insbesondere nicht mit dem tatsächlichen Zustand des Objektes übereinstimmen; eine Prüfungspflicht von Surplex besteht indes nicht.
E.6. Zahlung der Surplex-Vergütung
Die Surplex-Vergütung ist unmittelbar nach Abschluss des Kaufvertrages an Surplex zu zahlen.
Die Surplex-Vergütung ist auch dann zu zahlen, wenn ein Kaufvertrag mit einem Dritten aufgrund einer Weitergabe der
Informationen durch den Kunden zustande kommt. Ziffer A. 7. bleibt unberührt. Die Surplex-Vergütung ist ab Verzugseintritt
mit 9 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen (§ 288 Abs. 2 BGB).
E.7. Zahlung des Kaufpreises
(1) Der Kaufpreis ist unmittelbar nach Abschluss des Kaufvertrages zu zahlen.
Gerät der Käufer mit einer Zahlung des Kaufpreises in Verzug, so ist die Forderung ab Verzugseintritt mit 9 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszins zu verzinsen (§ 288 Abs. 2 BGB).
Im Falle der Nichtzahlung des Kaufpreises stehen dem Verkäufer die gesetzlichen Rechte auf Rücktritt vom Vertrag und/oder Schadensersatz statt der Leistung zu. Der Verkäufer,
der zurücktritt und/oder Schadensersatz verlangt, kann das Objekt erneut verwerten. Der Käufer ist nicht berechtigt, bei der erneuten Verwertung mitzubieten.
Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, hat der Käufer auch die Kosten einer erneuten Verwertung des Objektes sowie einen etwaigen Mindererlös zu ersetzen.
Auf einen Mehrerlös hat der Käufer keinen Anspruch.
(2) Der Anspruch von Surplex auf Surplex-Vergütung gegen den Käufer und/oder den Verkäufer bleiben von einem Rücktritt und/oder Schadensersatzverlangen des Verkäufers unberührt.
E.8. Lieferung/Abholung der Objekte, Kosten, Gefahrübergang
Soweit anderes nicht vereinbart wird, gelten die Regelungen über Lieferung/Abholung der Objekte, Kosten und Gefahrübergang unter Ziff. C. 3.
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend im Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer.
E.9. Mängelansprüche
(1) Die Objekte sind gebraucht bzw. nicht neu hergestellt, es sei denn, dass im Einzelfall anderes ausdrücklich erklärt wird.
Der Verkäufer versichert dem Käufer, dass er berechtigt ist, über das Objekt zu verfügen, und dass an dem Objekt keine Rechte Dritter bestehen.
(2) Gebrauchte bzw. nicht neu hergestellte Sachen werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Der Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Pflichtverletzung sowie wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Düsseldorf, März 2024