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86 hL – Temperaturkontrollierter 304 Edelstahltank mit flachem Boden
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Spezifikationen zum Los
- Menge
- 1
- Differenzbesteuerung
- Nein
Beschreibung
86 hL – Temperaturkontrollierter 304-Edelstahltank mit flachem Boden
Dieser geschlossene vertikale zylindrische Edelstahltank mit einer Kapazität von 86 hL ist für die Lagerung von Flüssigkeiten in Wein-, Brau-, Apfelwein- und Molkereiumgebungen konzipiert. Seine Konfiguration, kombiniert mit einem flachen Boden, einer versetzten runden Luke und der Thermoregulation durch einen Coil-Kühler im Inneren des Tanks, macht ihn zu einer robusten Second-Hand-Lösung, die sofort zur Ergänzung einer bestehenden Weingutkapazität verwendet werden kann.
Technische Eigenschaften
- Material: Edelstahl
- Gesamtkapazität: 8.600
- Liter Temperaturkontrollierte
- Nutzungsbedingungen: Atmosphärendruck
Dach
- 1 zentraler Schornstein mit Edelstahlluke DN 500 mm
- 2 Wasserhähne mit schräg ausgeführter Auslass DN 20 für Innenspulenradiator
- 1 Leitung am runden Flansch
- 1 zentraler schräger Hahn mit Rücklauf nach vorne DN 40
- Heberinge
Gehäuse
:- 1 oberer Wasserhahn an der Vorderseite des Tanks DN 50 mit PVC-Stopfen
- 2 Leiterstützen
- 1 rechteckige Tür 530 x 420 mm Außenöffnung
- 1 Teilabfluss mit Kugelventil DN 40 Mâcon
- 1 Stufenstreifen ohne Schlauch und Hahn
- 1 Wasserhahn am Boden des Beckens DN 100 mit PVC-Stopfen
- 1 Coil-Kühler
Flachbodenmaße
- Durchmesser: 2000 mm
- Höhe: 3200 mm
Standort: Monteux (84)
Auf Lkw verladene Ausrüstung – für dieses Los fallen zusätzliche verpflichtende Demontage- und Ladegebühren an.
Weitere Details
Entfernung
Die Ausrüstung wird verladen auf Lkw verkauft. Demontage und Verladen werden vom Verkäufer durchgeführt, wobei für jedes Grundstück eine obligatorische Aufpreis angegeben wird.
Die Abholung erfolgt nach Vereinbarung, innerhalb eines Monats nach Abschluss des Verkaufs, also bis Freitag, den 18. Dezember 2026. Der Abholort ist auf jedem Grundstück angegeben.
Nicht-Entfernung
Nach diesem einmonatigen Zeitraum wird eine Nicht-Entfernungsstrafe (PNS) von 25 % des Hammerpreises auf das Grundstück angewendet.